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Drittzueignung und Beteiligung
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Kernstück dieser innovativen dogmatischen Untersuchung der Beteiligungsverhältnisse bei den Zueignungsdelikten ist die Auslegung des Zueignungsbegriffs. Die Arbeit reagiert auf die Einführung der Drittzueignung sowie auf das Streichen der Sachherrschaftsklausel im Unterschlagungstatbestand und die damit einhergehende Unsicherheit bei der Täterschaftsbestimmung. Dabei wird in bislang einzigartiger Weise aus dem zuvor eingehend begründeten Erfordernis der Eigentumsanmaßung ein Sachherrschaftsverhältnis des Täters zur Sache als Grundlage der Zueignung gefordert. Dieses wird sodann unter Rückgriff auf das Tatherrschaftssystem der allgemeinen Beteiligungsdogmatik inhaltlich mit Leben gefüllt.
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2007, měkká
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