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Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft

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Die Schweiz, im Herzen Europas gelegen, ist weder Mitglied in der Europäischen Union noch im Europäischen Wirtschaftsraum. Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den Staaten der Europäischen Union war Angelegenheit des restriktiven nationalen Ausländerrechts und nicht des liberalen Europarechts. Das bilaterale Freizügigkeitsabkommen, das 2002 in Kraft getreten ist, sollte dies ändern. Sebastian Benesch untersucht die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Hintergründe des schweizerischen Sonderweges und den Gang der Verhandlungen im interessengerechten Rahmen verschiedener bilateraler Abkommen. Er analysiert sowohl die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen als auch den europarechtlichen Inhalt des Freizügigkeitsabkommens in Bezug auf die verschiedenen wandernden Personengruppen (z. B. Arbeitnehmer, Selbständige, Dienstleistungserbringer, Nichterwerbstätige, Grenzgänger, Kurz- oder Daueraufenthalter). Wer genießt wann welche Rechte? Wie verhält es sich mit der sozialen Sicherheit, der Anerkennung beruflicher Qualifikationen, dem Rechtsschutz? Ist die Schweiz mittlerweile Teil des europäischen Systems der Personenfreizügigkeit? Bricht die Schweiz mit politischen Tabus wie Souveränität und Neutralität? Stellt es einen Vor- oder eher einen Nachteil dar, mit der Europäischen Union bilaterale Abkommen zu schließen? Und wie könnte die politische und rechtliche Zukunft der kleinen Schweiz aussehen - umrahmt von einer sich ständig vergrößernden Europäischen Union?

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2007, měkká

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