Pflichtteilsrecht und Familienzusammenhang
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Das Familienrecht des BGB hat seit 1900 tief greifende Veränderungen erfahren, während das Erbrecht weitgehend noch die ursprünglichen Normen aufweist. Lediglich im Ausbau des Ehegattenerbrechts hat sich der gesellschaftliche Wandel niedergeschlagen. In besonderem Maße wird das kaum geänderte Pflichtteilsrecht durch Divergenzen zwischen Familienentwicklung, Neugestaltung des Familienrechts und Erbrechtsnormen geprägt. Dies war in den letzten drei Jahrzehnten die Ursache für vielfältige Reformdiskussionen, die aber nicht zu Gesetzesänderungen geführt haben. Während in anderen europäischen Staaten längst Reformen des Pflichtteilsrechts in Kraft getreten sind, hinkt das deutsche Recht der Familienentwicklung hinterher. Dies war der Anlass für eine systematische, Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung einbeziehende Untersuchung, die alle Aspekte einer Reform erfasst. Die Arbeit stellt die nunmehr umfassendste Monographie auf diesem Sektor dar. Neben der Rechtsnatur des Pflichtteilsrechts, dem Kreis der berechtigten Personen, der Höhe des Pflichtteilsrechts und dem Pflichtteilsentziehungsrecht werden auch die Beschränkung in guter Absicht, die Fälligkeit des Anspruchs und die Anrechnung von Zuwendungen untersucht. Die Ergebnisse der Studie münden dann in einen Gesetzgebungsvorschlag.