Lohnsteuerverfahren im Vergleich zwischen Deutschland und Taiwan
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In vielen Ländern werden Arbeitnehmer gegenüber anderen Steuerpflichtigen durch eine dem Fiskus genehme Sonderbesteuerung benachteiligt. So wird zunächst die Einkommensteuer als „Lohnsteuer“ vom laufenden Arbeitslohn einbehalten. Die Steuergestaltungs- und Steuerabzugsmöglichkeiten sind vergleichsweise gering. Das Lohnsteuerverfahren lebt als Massenverwaltungsverfahren von Typisierungen und Pauschalierungen. Wie keine andere Steuer hat die Einkommensteuer die gleichmäßige Austeilung der Steuerlasten nach dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Mit dieser fundamentalen Gerechtigkeitsfunktion der Einkommensteuer kollidiert das Lohnsteuerrecht an vielen Stellen. Ke-Chung Ko vergleicht nicht die Techniken des Lohnsteuerverfahrens. Vielmehr dringt der Verfasser tief in die gleichheitsrechtlich relevanten Grundfragen der Lohnbesteuerung ein. Er analysiert die Rechtsstellungen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers auf grundrechtlichem Boden, sowohl gleichheits- als auch freiheitsrechtlich. Mit diesen Grundansätzen wird der Rechtsvergleich aus der Sicht des deutschen Verfassungsrechts und damit aus der Sicht der europäischen Rechtskultur angestellt. Aus dem Geleitwort von Joachim Lang