Prävention von Folter und Misshandlung in Deutschland
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Obwohl Folter und andere Formen grausamer und unmenschlicher Behandlung in internationalen Menschenrechtskonventionen verboten sind, findet Folter vielerorts statt. Über die Ächtung der Folter hinaus sind daher im internationalen Menschenrechtsschutz präventive Instrumente entwickelt worden, die durch ein Monitoring sensibler Bereiche darauf hinwirken sollen, Folter und Misshandlung von vornherein zu verhindern. Für diesen präventiven Ansatz steht insbesondere das Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention, das im Juni 2006 in Kraft getreten ist. Die Zeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls durch die Bundesrepublik Deutschland soll in Kürze geschehen. In dem vorliegenden Band werden die unterschiedlichen Anwendungsbereiche des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention in Deutschland – Gefängnisse, Polizeistationen, psychiatrische Kliniken, Abschiebehafteinrichtungen und Pflegeheime – von Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen wie z. B. Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Soziologie und Politikwissenschaft – auf etwaige Schutzlücken und strukturelle Gefährdungslagen hin analysiert. Auf diese Weise leistet der Band einen Beitrag zu einer wirksamen Ausgestaltung des präventiven Folter- und Misshandlungsschutzes in Deutschland.