Kommerzialisierung des menschlichen Körpers
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Der „Rohstoff Mensch“ spielt aufgrund der medizinisch-wissenschaftlichen Entwicklung eine immer größer werdende Rolle. Kaum ein Teil des menschlichen Körpers, der nicht medizinisch, wissenschaftlich oder kosmetisch genutzt werden kann. Gleichwohl sind der Ausschöpfung dieser Möglichkeiten offenbar ethische und rechtliche Grenzen gesetzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Frage, in welchem Umfang die Nutzung des menschlichen Körpers und seiner Teile mit finanziellen Aspekten verknüpft sein darf. So enthalten beispielsweise die Biomedizinkonvention des Europarates wie auch die europäische Grundrechtecharta ein ausdrückliches Kommerzialisierungsverbot. Danach dürfen der menschliche Körper und seine Teile als solche nicht zur Erzielung von Gewinnen genutzt werden. Dabei sind allerdings der Grund und die Reichweite dieser und zahlreicher anderer Kommerzialisierungsverbote mehr als unklar. Fragen nach dem legitimen Ausmaß einer Kommerzialisierung des Menschen stellen sich konkret etwa in der Transplantations- und Transfusionsmedizin, beim Umgang mit menschlichen Stammzellen und Embryonen wie auch bei der Körperwelten-Ausstellung, der Prostitution und der Selbstversklavung. Die Beiträge des Sammelbandes beleuchten diese und andere Problembereiche interdisziplinär, und zwar auch in historischer und kulturvergleichender Perspektive. Der Schwerpunkt liegt bei medizinethischen Fragestellungen.