Unlautere Praktiken
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Jeder von uns ist Verbraucher – mancher auch Unternehmer – und wer besser informiert ist, hat im Dschungel der Vermarktungs- und Werbestrategien die Nase vorne. Sei es als Gewerbetreibende/Unternehmer, damit Sie wissen, „wie weit“ Sie gehen dürfen oder als Verbraucher, damit Sie wissen, „wie weit“ der Unternehmer gehen darf. Beispiele: Lockangebote; Produktangaben – welche Information kann ausgelassen werden, was ist unbedingt anzugeben?; an Kinder gerichtete TV- Werbung; Unbestellte Warenzusendung. Die Antworten finden sich in der neuen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken mit welcher branchenweit neue Wege beschritten werden. Die Umsetzung in das österreichische Recht betrifft alle, sei es als Konsument oder als Gewerbetreibender.