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Handeln im Konflikt

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Mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 wurde eine neue Rechtsfigur ins Familiengericht eingeführt: die Verfahrenspflegschaft (Anwalt des Kindes) als eigenständige Vertretung der Kindesinteressen. Es herrschte jedoch von Anfang an Uneinigkeit über die praktische Durchführung: Sollte die Verfahrenspflegschaft eher im Sinne einer rein juristischen Parteivertretung gesehen werden, oder sollte sie auch psychosoziale Aspekte umfassen? Die vorliegende qualitativ-empirische Studie nähert sich dieser Frage aus verschiedenen Perspektiven: Sie untersucht die historische Wechselwirkung von Familie, Kindheit, das jeweils geltende Expertenwissen und das Familienrecht. Die gesellschaftlich-historische Perspektive wurde durch eine rechts- und professionssoziologische Perspektive ergänzt. Die Studie basiert auf der Auswertung von Rechtssprechungsdokumenten und Interviews (mit Verfahrenspflegern, mit Familienrichtern und Jugendamtmitarbeitern, mit betroffenen Kindern und Eltern). Zu mehreren Themenkomplexen ließen sich dabei empirisch fundierte Aussagen treffen: Kindschaftsrechtliche Verfahren bei Trennungen entsprechen nicht dem klassischen Rechtsverfahren, sondern dem Vermittlungstyp „Friedenstiftung“. Sie sind durch die Verknüpfung von Druck und psychosozialen Elementen geprägt. Das Verfahrensziel liegt nicht primär darin, eine Entscheidung zu treffen. Vielmehr sollen bei den Elternteilen kinderzentrierte „Lern- und Veränderungsprozesse“ initiiert werden. Kindschaftsrechtliche Verfahren bedürfen einer interdisziplinären Arbeitsteilung; die Verfahrenspflegschaft stellt mit ihrer juristisch-(psycho-)sozial-pädagogischen Konzeption ein neues Feld Sozialer Arbeit dar.

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2007

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