Die Organisation der Betriebsverfassung durch Tarifvertrag
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Betriebsverfassungsrecht ist in Deutschland traditionell Gesetzesrecht. Aufbau und Struktur der Betriebsverfassung sind im Betriebsverfassungsgesetz umfassend geregelt. Daneben hat der Gesetzgeber aber auch den Tarifpartnern die Möglichkeit eröffnet, betriebsverfassungsrechtliche Fragen kollektivvertraglich zu normieren. Diese Möglichkeit zur „individuellen“ Gestaltung der Betriebsverfassung gewinnt im modernen Wirtschaftsleben, das durch eine fortschreitende Verdrängung der klassischen Betriebs- und Unternehmensstrukturen gekennzeichnet ist, zunehmend an Bedeutung. Jan L. Teusch befaßt sich eingehend mit Inhalt, Umfang und Reichweite der Befugnis zur tarifvertraglichen Organisation der Betriebsverfassung. Hierzu analysiert er zunächst detailliert die einfachgesetzlichen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Er weist nach, daß sich rechtliche Spannungen im Zusammenspiel von staatlicher Ordnungskompetenz, kollektiver Gestaltungsmacht und individueller Freiheit durch präzise und verfassungskonforme Interpretation der einschlägigen gesetzlichen Regelungen überzeugend auflösen lassen. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse arbeitet er sodann die Gestaltungsmöglichkeiten der Tarifpartner im einzelnen heraus und entwickelt dogmatisch fundierte und zugleich praxistaugliche Lösungen für die mannigfaltigen tarifrechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit Organisationstarifverträgen stellen. Im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen dabei tarifvertragliche Regelungen nach § 3 BetrVG, aber auch weitere Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb des Anwendungsbereichs des Betriebsverfassungsgesetzes werden erläutert. Abschließend erläutert der Autor Fragen des Rechtsschutzes, die vor allem für die Praxis von großer Bedeutung sind. Ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis 2006 der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam.