Arbeitsmarktpolitik im deutschen Föderalismus
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Welche staatliche Ebene sollte im Föderalismus für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zuständig sein? Dieses Buch beantwortet die Frage am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland: Während der Bund weiterhin die Arbeitslosenversicherung bereit stellen sollte, sprechen im Falle der Versorgung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen sowohl wohlfahrtsökonomische als auch bürokratietheoretische Argumente für eine weitgehende Dezentralisierung. Damit nimmt der Verfasser eine klare Position zur arbeitsmarktpolitischen Kompetenzverteilung in Deutschland ein, wie sie seit „Hartz IV“ besteht: Die Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur in den so genannten „Arbeitsgemeinschaften“ ist nachteilig, eine alleinige Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte würde sich auf Effizienz und Effektivität der Arbeitsmarktpolitik positiv auswirken. Je kleiner nämlich die zuständige Einheit, desto besser kann sie Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen, weil die Betreuung und Versorgung von Langzeitarbeitslosen abnehmende Skalenerträge aufweist. Zudem sind die kommunalen Sozialämter eher als die Bundesagentur in der Lage, innerbehördliche Prinzipal-Agent-Konflikte zu entschärfen.