Gewerbesteuer
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Die Gewerbesteuer stellt eine unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen dar. Durch die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von Einzelunternehmern und Mitunternehmern ist in diesem Bereich ein Belastungsausgleich vollzogen worden. Mit einer Belastung des Ertrags von durchschnittlich 14 % stellt die Gewerbesteuer – neben der Körperschaftsteuer – eine zweite, beachtliche Unternehmenssteuer dar. Die Praxis wird sich somit weiterhin mit den Grundlagen des Gewerbesteuerrechts auseinandersetzen müssen. Die jetzt vorliegende 15. Auflage befindet sich auf aktuellem Rechtsstand und berücksichtigt u. a. das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis gewährleistet den schnellen Zugriff auf die Lösung des jeweiligen Problems.