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Die Pflicht des Notars zur Belehrung über steuerliche Folgen und zur steueroptimierten Urkundsgestaltung
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Eine Pflicht des Notars zur Belehrung über steuerliche Folgen oder gar zur steueroptimierten Urkundsgestaltung beurteilen Rechtsprechung und Literatur sehr zurückhaltend. Lediglich in Ausnahmefällen soll er über steuerliche Risiken zu belehren haben. Eine kritische Untersuchung der steuerlichen Belehrungspflichten zeigt, dass ihre konsistente Bestimmung bisher noch nicht erfolgt ist. Deshalb sind im Interesse der Praxis verlässliche Kriterien für eine Bestimmung der Pflicht zur steuerlichen Belehrung zu entwickeln. Dies ist Inhalt der vorliegenden Abhandlung, die zudem im Anschluss an eigene Lösungsvorschläge typische Beispiele aufgreift und anhand der gewonnenen Erkenntnisse steuerliche Belehrungspflichten im Einzelfall darstellt.
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2007
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