Entgeltregulierung im Eisenbahnsektor
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Im Gegensatz zu anderen Netzwirtschaften steckt die Entgeltregulierung im Eisenbahnsektor noch „in den Kinderschuhen“. Pionierarbeit ist notwendig. Der Verfasser leuchtet den de lege lata bestehenden Rechtsrahmen für die Entgeltregulierung im Eisenbahnbereich aus. Das geltende Recht gewährt den Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei der Festlegung der Trassenpreise einen erheblichen Gestaltungsspielraum, der sich zwischen den sogenannten Vollkosten und den (Grenz-)Kosten bewegt, die unmittelbar aufgrund der Zugfahrt anfallen. Hubertus Gersdorf geht weiter der Frage nach, ob es sich empfiehlt, die in anderen Netzwirtschaften geltenden Regulierungsmaßstäbe de lege ferenda in das Eisenbahnrecht zu implementieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen aufgrund des intermodalen Wettbewerbs mit anderen Verkehrsträgern nicht wie ein Monopolist verhalten kann. Deshalb verbieten sich vorschnelle Adaptionen der in anderen Regulierungsregimes geltenden Prinzipien.