Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein
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Ziel des allseits anerkannten Kommentars und seines reichhaltigen Anhangs ist es, allen mit dem Feuerwehrwesen befassten Personen und Institutionen in Schleswig-Holstein eine praxisnahe Arbeits- und Orientierungshilfe an die Hand zu geben. Alle Regelungen des Brandschutzgesetzes werden kompetent, anschaulich und verständlich erläutert. Die Aufgabenverteilungen in den Bereichen Feuerwehrwesen und Gefahrenabwehr sind übersichtlich und nachvollziehbar erläutert. Ebenso werden die Rechte der Feuerwehr im Einsatzgeschehen klar und eindeutig beschrieben; dies gilt insbesondere auch für das Kostenrecht und die Gebührenkalkulation. Die Rechte und Pflichten der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, ihre soziale Absicherung und Entschädigung sowie die Wahlverfahren in der FF werden eingehend behandelt. Die aktuelle Ausgabe berücksichtigt die neuesten Rechtsänderungen, Urteile und Entscheidungen. Die stets umfassend aktuelle und zuverlässige Praxis-Kommentierung über den Brandschutz in Schleswig-Holstein eignet sich für alle Freiwilligen, Berufs- und Betriebs-Feuerwehren, aktiven Mitglieder und Kommunalverwaltungen. Oberamtsrat a. D. Karl-Heinz Mücke † war als Verwaltungspraktiker im Innenministerium Schleswig-Holstein viele Jahren mit dem Feuerwehrwesen vertraut und brachte seine profunde Sachkenntnis und weitreichenden Erfahrungen in die Kommentierung ein. Fortgeführt wurde der Kommentar vom ehemaligen Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbands Peter Schütt, der 20 Jahre lang die Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein in Rechtsangelegenheiten beraten hat. Inzwischen wird er weiter fortgeführt von Bernd Schwiderski (Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 33: Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz), Oberbrandmeister und Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wahlstorf und Ehrenamtswehrführer des Amtes Preetz-Land.