Die Besteuerung von Nachlässen in den einzelnen US-amerikanischen Bundesstaaten
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Immer mehr Deutsche erwerben in den USA Grundbesitz und lassen sich dort nieder. Hierdurch gewinnen steuerliche Fragen zu deutsch/US-amerikanischen Erbfällen zunehmend an Bedeutung. In den USA können Erbfälle sowohl durch den Bund als auch durch die einzelnen Bundesstaaten der Besteuerung unterworfen werden. Die Nachlassbesteuerung in den Bundesstaaten ist mit der Nachlasssteuer des Bundes eng verknüpft. Der Autor stellt zunächst die Grundsätze der Nachlassbesteuerung auf Bundesebene dar. Ausführlich beschrieben werden die Auswirkungen des Economic Growth and Tax Relief Reconciliation Act von 2001, ein Steuerentlastungsgesetz, durch das die systematische Verknüpfung der Besteuerung durch Bund und Bundesstaaten in erheblicher Weise beeinträchtigt wurde. Anschließend erfolgt eine detaillierte Darstellung der Nachlass- und Erbschaftsteuern in den einzelnen Bundesstaaten: die Rechtsgrundlagen der Besteuerung, die einzelnen Steuertatbestände, die Berechnung der Steuer sowie Verfahrensaspekte. Die praxisorientierte Darstellung verschafft dabei einen guten Überblick über alle steuerrelevanten Gesichtspunkte. Der Berater kann mit diesem Werk den Steuerpflichtigen bei Vermögensübertragungen von Todes wegen hinsichtlich der steuerrechtlichen Konsequenzen umfassend beraten. In der Schriftenreihe Internationales Erbschaftsteuerrecht und Nachlassplanung, die länderspezifisch einen umfassenden Überblick über das ausländische Erbschaft- und Nachlasssteuerrecht gibt und Möglichkeiten einer allgemein gültigen Qualifikation ausländischer Vermögenserwerbe aufzeigt, sind bisher erschienen die Bände zum US-amerikanischen Recht (Wassermeyer), zum niederländischen Recht (Hoog), zum kanadischen Recht (Wilde), zum irischen Recht (Stein), zum französischen Recht (Hechler), zum belgischen Recht (Grote), zum italienischen Recht (Sprengel), zum luxemburgischen Recht (Wanke), zum neuseeländischen Recht (Rohde), zum spanischen Recht (Hellwege), zum schweizerischen Recht (Hindersmann/Myßen), zum australischen Recht (Neumann) sowie zu den ausländischen Zivilrechtsformen im deutschen Erbschaftsteuerrecht (Klein).