Die Missbrauchskontrolle im Rahmen des aktienrechtlichen Squeeze-out
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Mit Einführung der aktienrechtlichen Squeeze-out-Regelung hat der Gesetzgeber für den Hauptaktionär die Möglichkeit geschaffen, Minderheitsaktionäre gegen eine angemessene Barabfindung aus der Gesellschaft auszuschließen. Dabei ist, trotz aller Bemühungen des Gesetzgebers, der Interessenkonflikt zwischen Haupt- und Minderheitsaktionär durch die Einführung der §§ 327 a ff. AktG nicht ausreichend gelöst. Vielmehr scheint es, als habe der Gesetzgeber im Hinblick auf den Schutz der Minderheitsaktionäre neue Schwachstellen geschaffen. Die Arbeit setzt den Schwerpunkt auf die Aufdeckung der Schwachstellen der aktienrechtlichen Squeeze-out-Regelung sowie die Darstellung und Entwicklung möglicher Kontrollinstrumente und deren prozessualer Durchsetzung. Gezeigt wird, dass Schwachstellen bestehen, diese jedoch durch Anwendung der von der Rechtsprechung entwickelten Schutzmechanismen in Form der Rechtsmissbrauchskontrolle und der Treupflicht in Verbindung mit den prozessrechtlichen Möglichkeiten durchaus geschlossen werden können. Dabei hat die Lösung im Wege der Rechtsfortbildung den Vorteil, den notwendigen Spielraum zu schaffen, der eine differenzierte Behandlung der einzelnen Sachverhalte zulässt.