Der Notar im sozialen Rechtsstaat
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Auch wenn die Mehrheit der Bevölkerung wichtige Aufgaben des Notars benennen kann, wird er in der öffentlichen Wahrnehmung oftmals auf wenige Funktionen reduziert: Er wird bei Grundstücksgeschäften und bei der Errichtung von Testamenten hinzugezogen, er beurkundet Verträge und beglaubigt Unterschriften. Tatsächlich verwirklicht der Notar zentrale Vorgaben des sozialen Rechtsstaats: Er fördert die Rechtssicherheit, die Zivilrechtspflege und die Privatonomie. Er ist dabei der Rechtsvorsorge, der Rechtsfürsorge und der Vertragsgerechtigkeit gleichermaßen verpflichtet. Sikora unternimmt es, aus dem Blickwinkel des sozialen Rechtsstaats, die notarielle Amtstätigkeit in den Gesamtbereich staatlichen Handelns einzuordnen. Er arbeitet hierbei die besondere Stellung des Notars als Träger eines öffentlichen Amtes heraus. Hierzu skizziert er - nach einem kurzen historischen Abriss - zunächst im Ersten Kapitel das Notarwesen in Deutschland mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen. Anschließend gibt ein Zweites Kapitel einen Überblick über das Aufgaben- und Zuständigkeitsspektrum des Notars. Sodann geht das Dritte Kapitel der Frage nach, welche Vorgaben der soziale Rechtsstaat für die Zivilrechtspflege und die Privatrechtsordnung macht. Es folgt im Vierten Kapitel die staatsorganisationsrechtliche Einordnung des Notars als mittelbares Justizorgan, der somit nicht lediglich als beliehener Privater zu begreifen ist. Das Fünfte Kapitel zeigt schließlich, dass der Notar durch die Errichtung öffentlicher Urkunden einen hoheitlichen Versorgungsauftrag mit vor- und fürsorgendem Charakter wahrnimmt. Für den Bürger verwirklichen sich dabei Privatonomie und Vertragsfreiheit auch durch ein an den Maximen des sozialen Rechtsstaats orientiertes Gebührenssystem sowie eine flächendeckende Präsenz der Notare im gesamten Staatsgebiet.