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Health Claims in Europa und den USA

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Verbraucher interessieren sich zunehmend für gesunde Ernährung. Das gesteigerte Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung hat die Ernährungsindustrie erkannt und setzt verstärkt auf Lebensmittel mit einem gesundheitlichen Nutzen. Zur effektiven Vermarktung der Produkte werden Werbeaussagen über die Zusammenhänge zwischen den Lebensmitteln, der Ernährung und der Gesundheit gemacht. Inwieweit diese sog. Health Claims rechtlich zulässig sind, wird in Europa seit Jahren kontrovers diskutiert. Bisher existierten keine eindeutigen Regelungen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (sog. Health Claims Verordnung) gilt nun seit dem 1. Juli 2007 in Europa ein einheitliches Regelungswerk für Health Claims. Durch die Verordnung kommt es zu einem Paradigmenwechsel. Gesundheitsbezogene Angaben, die bisher grundsätzlich nur einer nachträglichen Kontrolle durch Gerichte und Behörden unterlagen, werden nun unter einen generellen Zulassungsvorbehalt der Europäischen Kommission gestellt. Inwiefern ein solches System rechtlich zulässig ist und die Interessen von Lebensmittelunternehmen und Verbraucher angemessen berücksichtigt, wird durch die Arbeit untersucht. Hierzu erfolgt im Wege des Rechtsvergleichs eine Analyse des Regelungssystems der USA, weil die USA eine Vorreiterrolle bei gesundheitsbezogenen Angaben einnehmen. Dort bestehen bereits seit 1990 spezielle Regelungen. In den letzten Jahren hat es in den USA Veränderungen gegeben, die auf eine Liberalisierung im Umgang mit Health Claims abzielen und wichtige Anhaltspunkte für eine Regulierung in Europa geben.

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2007, měkká

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