Rating von Rückversicherungsunternehmen
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Auf den globalisierten und wettbewerbsintensiven Rückversicherungsmärkten sind Ratings ein entscheidender Erfolgsfaktor. Für ein Rückversicherungsunternehmen hat das eigene Rating im Wirtschaftsgefüge mit der Umwelt eine hohe praktische Bedeutung, hängt doch die Gunst von Share- und Stakeholdern in nicht zu unterschätzendem Maße von den Qualitätsurteilen der Rating-Agenturen ab. Ratings werden dadurch zu einem entscheidenden Bestimmungsparameter für den Eintritt in und die Positionierung auf Rückversicherungsmärkte(n). Dabei sind Ratings von Rückversicherungsunternehmen nicht deckungsgleich mit denen von Erstversicherungsunternehmen. Sie haben eine besondere Zweckbestimmung, spezifische Analysefelder und nicht zuletzt ihren eigenen Adressatenkreis. Diese Arbeit gibt dem Leser einen grundlegenden Einblick in die vielfältigen Facetten der Ratings von Rückversicherungsunternehmen und stellt ihre Bedeutung auf ein breit angelegtes Untersuchungsfundament. Im Sinne eines ganzheitlich ausgelegten Analyseansatzes werden Rückversichererratings zunächst in einen konzeptionellen Rahmen eingeordnet. Dabei werden ihre Angebots- und Nachfragebedingungen sowie ihre besondere Intention, auch im Spannungsfeld zur Rückversicherungsaufsicht, genauer hinterfragt. Im nächsten Schritt werden die Gegenstandsbereiche eines Rückversichererratings analysiert, was gleichzeitig die Frage impliziert, mit welchen typischen Untersuchungsfeldern Rating-Analysten in ihrer täglichen Praxis bei Rückversicherern konfrontiert werden. Im Gegenzug werden auch Aussagen dazu getroffen, wie das Urteil der Rating-Analysten die Entscheidungsträger eines Rückversicherungsunternehmens zu beeinflussen vermag und inwieweit ein derartiges Urteil preisdifferenzierende Wirkung am Markt entfalten kann. Abschließend wird die Adressatenposition des Erstversicherers dahingehend analysiert, welche Notwendigkeit Rückversichererratings in der Geschäftsbeziehung zwischen Zedent und Zessionar besitzen und welchen tatsächlichen Nutzen sie einem Erstversicherungsunternehmen stiften können.