Nutzung betrieblicher E-Mail- und Intranet-Systeme für gewerkschaftliche Zwecke
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Mit der Digitalisierung der Arbeitswelt bieten sich den Gewerkschaften neue Möglichkeiten, mit den Arbeitnehmern in Kontakt zu treten. Sie können Werbe- und Informationsmaterial an betriebliche E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer senden und in firmeneigenen Intranets veröffentlichen, um ihre starken Mitgliederverluste einzudämmen. In der Praxis herrscht sowohl bei den Unternehmen, die Gewerkschaften von der Nutzung ihrer IuK-Technologien ausschließen wollen, als auch bei den Arbeitnehmern häufig Unsicherheit, ob sie dies hinnehmen müssen. Dede Kaya erörtert schwerpunktmäßig die Zulässigkeit der Nutzung betrieblicher E-Mail- und Intranet-Systeme durch Gewerkschaften und kommt dabei zu klaren, aber durchaus differenzierten Ergebnissen. Anhand der ermittelten Ergebnisse nimmt der Autor dazu Stellung, wie sich die betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dagegen rechtlich schützen können. Schließlich zeigt er Möglichkeiten auf, die gewerkschaftliche Nutzung in tarif- oder schuldvertraglichen Vereinbarungen einvernehmlich zu regeln, um dadurch Konflikte zu vermeiden.