Grundriss Fahrerlaubnisrecht für Verkehrspsychologen und Verkehrsmediziner
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Im Jahr 1999 traten im deutschen Fahrerlaubnisrecht, bedingt durch die Umsetzung der Richtlinie 91/439/EWG, weitreichende Änderungen in Kraft. Dabei wurden u. a. Punktsystem und Fahrerlaubnis auf Probe hinsichtlich der Maßnahmen neu geordnet und dabei die verkehrspsychologische Beratung als freiwillige Maßnahme eingeführt. Ziel dieser Maßnahme ist es, Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, wie auch sogenannte Punktetäter, in einer Einzelberatung mit ihren individuellen Mängeln in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu konfrontieren und bei den Betroffenen die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Im Bereich der Klärung der Eignung wurden die Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation als Gutachter neu aufgenommen. Dabei entfalten die Gutachten von Fachärzten eine vergleichbare Wirkung wie Gutachten von Begutachtungsstellen für Fahreignung, deren Erstellung durch akkreditierte Träger erfolgt. Mit dem „Grundriss Fahrerlaubnisrecht für Verkehrspsychologen und Verkehrsmediziner“ liegt nun ein Werk vor, das nicht nur für Verkehrspsychologen und Fachärzte, die im Bereich der Eignungsbeurteilung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern tätig sind, eine wichtige Informationsquelle ist. Es unterstützt die fachbezogene Aus- und Fortbildung und bietet Hilfestellung bei der Einarbeitung in die Rechtsgrundlagen sowie einen Maßstab für einheitliches Handeln.