Due Diligence und neues Insiderrecht
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Das Phänomen der Due Diligence hat in den letzten Jahren eine große Verbreitung erfahren: Mittlerweile werden vor allen größeren und mittleren Unternehmenskäufen Due-Diligence-Prüfungen durchgeführt. Allerdings war lange umstritten, inwieweit sich der Siegeszug der Due Diligence mit geltendem Recht vereinbaren lässt. Fraglich war insbesondere, inwieweit Informationsweitergabe und anschließender Erwerb mit insiderrechtlichen Regelungen in Einklang gebracht werden können. Letztlich wurde diese Frage jedoch ganz überwiegend bejaht. Im Bereich des Insiderrechts wurde dieses Problem jedoch durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) neu aufgeworfen: Gerade die Änderung des Verbotstatbestands des Wortlauts des § 14 WpHG von „unter Ausnutzung“ zu „unter Verwendung“ sorgte hier für erhebliche Verunsicherung. So wurde in Frage gestellt, ob die Durchführung einer Due Diligence vor Paketerwerben weiterhin möglich ist. Diese Fragestellung ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Lukas Kemnitz stellt zunächst das Phänomen der Due Diligence näher dar und geht auf die zugrunde liegenden praktischen und rechtlichen Notwendigkeiten im Einzelnen ein. Anschließend werden die bisherige Rechtslage und die wirtschaftspolitischen Hintergründe des Insiderrechts erörtert. Der Hauptteil der Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die Änderungen durch das AnSVG den bisherigen Ansatz tatsächlich in Frage stellen; hierzu wird zunächst ein eigenes Interpretationsmodell für nationale Vorschriften zur Umsetzung europäischer Richtlinien entwickelt, auf dessen Grundlage im letzten Schritt eine belastbare Interpretation des neuen Rechts gefunden wird. Im Ergebnis wird festgestellt, dass der bisherige Rechtszustand weitgehend unverändert fortbesteht: Due-Diligence-Prüfungen vor Unternehmenskäufen bleiben mit dem geltenden Recht vereinbar.