Rechtsprojekte in der Entwicklungszusammenarbeit
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Rechtssystem- und Rechtsstaatsförderung sind fester Bestandteil internationaler Entwicklungszusammenarbeit. Oliver Meinecke legt den Fokus auf das Engagement Deutschlands und den Kooperationstypus des »Rechtsprojekts« – bilaterale Projekte zur Unterstützung rechtlicher Reform- und Implementationsprozesse in Entwicklungs- und Schwellenländern. In einem theoretischen Teil wird Rechtsstaatlichkeit als entwicklungspolitisches Förderziel umrissen. Daneben werden Förderansätze systematisiert, Förderprinzipien wie »Modelloffenheit« und »Berücksichtigung von Rechtspluralismus« erörtert und Legitimationskriterien für Rechtsprojekte herausgearbeitet. Am Beispiel zweier Vorhaben der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Südafrika und Sambia untersucht der Autor Förderchancen, Wirkungsrisiken und Möglichkeiten des Umgangs mit normativen Problemen. Für die Projektanalyse wird ein eigenes Konzept vorgestellt, in dessen Zentrum ein Raster zur Wirkungsanalyse sowie Typologien der eingesetzten GTZ-Ressourcen und Rollen der Projektleitung stehen. Es erfolgt zudem eine Einführung in die Rechtssysteme Südafrikas und Sambias, um die präzise Beschreibung rechtlicher Beratungsfelder zu ermöglichen. Im Ergebnis plädiert Meinecke für ein mehrdimensionales Verständnis von Rechtsprojekten. Diese können ihr Potential dann entfalten, wenn Beratungs- und Finanzleistungen flexibel kombiniert und die Projekte gleichzeitig gezielt als Plattform des internationalen Rechts(staats)dialogs genutzt werden. Die Arbeit schließt mit Empfehlungen für die entwicklungspolitische Praxis.