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Die Veränderung der Umstände im chinesischen Zivilrecht

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Das Rechtsinstitut der Veränderung der Umstände, das im Jahre 2002 im deutschen BGB durch § 313 aufgenommen wurde, hat weder im chinesischen positiven Recht als allgemeine Bestimmung Aufnahme gefunden noch hat es das Volksgericht als wichtige Grundlage richterlicher Eingriffe in Verträge unter Berufung auf bestimmte Bedingungen anerkannt. Die chinesische Literatur greift meist nur Einzelprobleme heraus. Trotzdem spielt das Institut eine wichtige Rolle im täglichen Rechtsverkehr. Am Anfang dieses Beitrags stellt die Verfasserin die historische Entwicklung und rechtliche Grundlagen des Rechtsinstituts im kontinental-europäischen und englischen Rechtskreis dar. Dabei wird die rechtsphilosophische Grundlage diskutiert. Anschließend versucht die Verfasserin die Entstehung, Entwicklung des Instituts, diesbezüglich wichtige Rechtsprechungen sowie die Tatbestände und Rechtsfolge der Anwendung des Instituts im Rahmen des chinesischen Zivilrechts zu analysieren. Am Ende hat die Verfasserin einige Vorschläge für künftige Gesetzgebung formuliert. Ping Liu wurde 1978 in China geboren. Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Nanjing und Passau. 2000 LLB und 2003 LLM an der Universtität Nanjing. Seit April 2004 Promotion bei Herrn Professor Dr. Ulrich Manthe. 2002 Rechtsanwaltsqualifikation in der VR China.

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2008

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