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Ius adcrescendi

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Wenn ein Erblasser einen Gegenstand mehreren Personen gemeinsam vermacht hat, jedoch einer der Bedachten seinen Anteil nicht erwirbt, stellt sich die Frage, ob dieser Anteil den Erben verbleibt oder auf die übrigen Vermächtnisnehmer verteilt wird. Den entsprechenden Konflikt der Interessen von Erben und Mitvermächtnisnehmern – der sich im geltenden Recht in gleicher Weise stellt – löst das Prinzip der Anwachsung unter Mitvermächtnisnehmern im Römischen Recht, das hier erstmals umfassend untersucht wird. Einen Schwerpunkt bilden die bislang weitgehend unerschlossenen, höchst komplizierten Regeln, die im Fall des Nießbrauchsvermächtnisses Anwendung finden. Der Vergleich dieser Regeln mit den allgemeinen Anwachsungsgrundsätzen läßt nicht nur die Struktur der Anwachsung klar zutage treten, sondern ermöglicht zugleich Einblicke in die Rechtsnatur von Eigentum und Nießbrauch sowie in die Methode der römischen Juristen.

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2008

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