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Die "Berücksichtigung" von Eingriffsnormen im deutschen und englischen internationalen Vertragsrecht

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Ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und wie die Zivilgerichte so genannte 'Eingriffsnormen', insbesondere ausländische, bei ihren Entscheidungen 'berücksichtigen' können oder müssen, ist nach wie vor eines der am meisten diskutierten und umstrittensten Themen des internationalen Privatrechts, und dort vor allem des internationalen Schuldvertragsrechts. Es geht dabei vornehmlich um Normen, die, wie etwa Exportverbote, zur Verwirklichung übergeordneter 'öffentlicher' Interessen auf private Rechtsverhältnisse einwirken wollen, indem sie etwa die Nichtigkeit eines zivilrechtlichen Vertrages anordnen, und die daher nicht recht in das bestehende, primär auf den Ausgleich privater Interessen zugeschnittene kollisionsrechtliche Verweisungssystem zu passen scheinen. Nach einer Schilderung der für das Thema maßgeblichen englischen Leitentscheidungen untersucht Mathias Kuckein zunächst die terminologischen, dogmatischen, systematischen und rechtspolitischen Grundlagen der 'Eingriffsnormenproblematik' aus der Sicht des deutschen Rechts. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse dienen dann im Folgenden als Werkzeug für eine kritische Auseinandersetzung mit dem geltenden englischen Recht. Hierzu stellt der Autor das vorhandene englische (Fall-)Material systematisch dar und analysiert und bewertet es anhand der zuvor gewonnenen Ergebnisse aus der Diskussion des deutschen Rechts. Abschließend rundet er die Untersuchung mit einer kritischen Hinterfragung und teilweise abweichenden Lösung der zu Beginn geschilderten englischen Entscheidungen ab. Mathias Kuckein hat am 1. Februar 2008 für seine Dissertation den Hochschulpreis der Rechtsanwaltskammer München an der Universität Passau erhalten.

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2008, měkká

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