Betriebsgrößenunabhängigkeit und Monetarisierung des arbeitsrechtlichen Bestandschutzes
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Das Kündigungsschutzrecht wird als „Nervenzentrum“ des Arbeitsvertragsrechts bezeichnet, so dass die Diskussion über den Kündigungsschutz zu den Dauerbrennern der Arbeitsrechtspolitik gehört. In jüngster Zeit wurde insbesondere der Zusammenhang zwischen Kündigungsschutz und Arbeitsmarkt thematisiert und die Deregulierung des Kündigungsschutzrechts zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gefordert. Da der arbeitsrechtliche Bestandschutz für die Arbeitnehmer eine sehr starke Symbolkraft hat, würde die radikale Deregulierung des Kündigungsschutzes den sozialen Frieden allerdings nachhaltig beeinträchtigen. Die Diskussion um eine Reform des Kündigungsschutzes findet daher in einem Umfeld emotional geführter Debatten statt, und hat ihren vorläufigen Endpunkt in den Änderungen des KSchG durch das Gesetz zu Reformen auf dem Arbeitsmarkt gefunden, das die bislang umfassendsten Änderungen in der Geschichte des KSchG mit sich brachte. Zur Entlastung der Arbeitgeber von dem „Beschäftigungshemmnis“ Kündigungsschutz wird insbesondere die Erhöhung des Schwellenwertes für das Eingreifen des KSchG in § 23 KSchG und die Möglichkeit einer finanziellen Kompensation, anstatt des auf Weiterbeschäftigung gerichteten Bestandschutzes, gefordert. Der Verfasser widmet sich daher der Frage nach der Ausgestaltung alternativer Gestaltungsmodelle dieser beiden grundlegenden Strukturmerkmale des KSchG ausgehend von der Rechtslage de lege lata. Dabei werden zur Ergänzung der rechtsdogmatischen Betrachtung insbesondere Erkenntnisse der Ökonomie, der empirischen Sozialforschung und der Rechtsvergleichung herangezogen, um auf einer möglichst breiten Erkenntnisgrundlage ein Regelungsmodell des Kündigungsschutzes de lege ferenda zu entwickeln, das für alle Be-triebe anwendbar ist und ein weitgehende Monetarisierung des Bestandschutzes vorschlägt.