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Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum

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Der Einsatz von Videotechnik durch Private im öffentlich zugänglichen Raum gewinnt immer stärker an Bedeutung. Der Verfasser untersucht nicht nur die rechtliche Zulässigkeit, sondern beantwortet auch die Frage, ob eine spezifische rechtliche Regelung für einen privaten Videoeinsatz im öffentlichen Raum, wie sie mit § 6 b BDSG geschaffen wurde, notwendig ist. Markus Lang gelangt zu dem Ergebnis, dass mit § 6 b BDSG der Schutzzweck des Datenschutzrechts nicht sach- und problemadäquat verfolgt, sondern ein weiterer Schritt in Richtung „Verrechtlichungsfalle“ gemacht wird. Darauf aufbauend wird schließlich die grundlegende Problematik erörtert, wie viel spezifische Reglementierung im privatrechtlichen Verhältnis im Bereich des Datenschutzrechts erforderlich und welcher Regelungsansatz hierbei zu verfolgen ist. Die Untersuchung verbindet wissenschaftlich theoretische Arbeit mit praktischem Nutzen. Sie enthält eine umfangreiche Kommentierung zu § 6 b Bundesdatenschutzgesetz sowie eine sorgfältige Darstellung der Rechtsprechung und der Entscheidungen der Aufsichtsbehörden. Das detaillierte Werk richtet sich primär an Rechtskundige. Wissenschaft, Justiz und Politik finden eine umfassende Abhandlung der Problematik. Es bietet aber auch juristischen Laien eine wertvolle Orientierungshilfe, wenn sie sich entweder einen Überblick über die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Videotechnik im öffentlich zugänglichen Bereich verschaffen wollen - als Anwender oder als Betroffene von Videoüberwachung.

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2008

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