Die gewerbliche Fremdfinanzierung von Prozessen gegen Erfolgsbeteiligung
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In Deutschland wird seit 1998 die gewerbliche Prozessfinanzierung gegen Erfolgsbeteiligung angeboten. Dem Marktpionier FORIS AG schlossen sich vor allem die Tochterunternehmen etablierter Rechtsschutzversicherer an. Im Grundkonzept übernimmt der Prozessfinanzierer sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung, und wird, wenn die Rechtsdurchsetzung erfolgreich war, am erstrittenen Betrag in Höhe einer zuvor vereinbarten Prozentquote beteiligt. Der Autor zeigt detailliert die tatsächlichen Gegebenheiten im Geschäft Prozessfinanzierung auf, benennt dem Finanzierungsinteressenten und seinem Rechtsanwalt die problematischen Vertragspunkte und gibt zu diesen praktische Lösungsansätze, bevor er das Geschäft mit bestehenden Formen der Prozessfinanzierung durch Dritte vergleicht. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Finanzierungsinstrumentarien, wie staatliche Prozesskostenhilfe und private Rechtsschutzversicherung, werden herausgearbeitet. Allgemeine Zulässigkeitsfragen der Prozessfinanzierung gegen Erfolgsbeteiligung stehen in Diskussion; insbesondere ein Verstoß gegen das RBerG und das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare werden geprüft. Die hohe prozentuale Beteiligung des Prozessfinanzierers im Erfolgsfall wird am Maßstab des § 138 I BGB gemessen. Innerhalb dieser Beurteilung wird auch auf das anwaltliche Erfolgshonorar in den USA sowie auf die Tätigkeit und die Entgelthöhe der dortigen Litigation-Funding- Unternehmen eingegangen. Der Autor setzt einen weiteren Schwerpunkt bei der typologischen Einordnung der Vertragsbeziehung zwischen Mandant und Prozessfinanzierer. Eine eingehende Prüfung nahe liegender Vertragsarten, wie beispielsweise Factoring, Versicherung und GbR, findet anhand neuester Erkenntnisse aus Rechtsprechung und Literatur statt. Die Einordnung des Geschäftes als selbstständiger Garantievertrag wird dargelegt. Abschließend stehen einzelne rechtliche Problemfelder, die aus der Dreiecksbeziehung zwischen Rechtsanwalt, Mandant und Prozessfinanzier resultieren, im Fokus. Angesprochen werden u. a. die Auswirkungen auf das anwaltliche Mandat, hier Fragen zu Beratungsvertrag, Gebühr und Haftungsrisiko, sowie auf das anwaltliche Standes- und Berufsrecht.