Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
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Die Systeme der sozialen Sicherheit sind in Europa traditionell eng mit dem Nationalstaat verbunden und entsprechend wird deren Ausgestaltung von jedem Staat selbst bestimmt. Diese Souveränität äussert sich im sog. Territorialitätsprinzip, das grenzüberschreitende Elemente in der sozialen Sicherheit wie die Erbringung von Pflegeleistungen im Ausland grundsätzlich nicht vorsieht und im Gegensatz zu der in Europa gewünschten, grenzüberschreitenden Mobilität des Faktors Arbeit steht. Angesichts dieser Entwicklung unterwerfen die EU-Mitgliedsstaaten ihre Systeme der sozialen Sicherheit einer Koordinierung, sodass dem einzelnen Wanderarbeitnehmer keine Nachteile hinsichtlich seiner sozialen Sicherung entstehen. Der Autor bietet vor diesem Hintergrund nicht nur eine Darstellung der europäischen Koordinierungsverordnungen, sondern zeigt anhand von Fallstudien auf, dass sich die praktische Koordinierungseffektivität für wandernde Individuen nicht gänzlich zufrieden stellend darstellt. Unmittelbaren Praxisbezug erhält die Studie durch eine umfassende Betrachtung von möglichen Friktionsquellen beim Wechsel von einem System der sozialen Sicherheit in ein anderes. Der Analyserahmen dazu bildet eine Synthese aus Transaktionskostenökonomie und den Ergebnissen der sozialwissenschaftlichen Take-up-Forschung. Die Ergebnisse einer darauf aufbauenden ökonomischen Rechtsanalyse zeigen letztlich auf, dass der Beitrag der europäischen Koordinierungsverordnungen zur Mobilmachung des Faktors Arbeit in Europa aus Sicht wandernder Individuen ausbaufähig ist.