Strafrechtsschutz und Grundrechte
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Beim Schutz der persönlichen Freiheit und der Unverletzlichkeit des Hausrechtes handelt es sich um zwei der essentiellsten grundrechtlichen Freiheitsverbürgungen. Trotz der überragenden Bedeutung vor allem des Schutzes der persönlichen Freiheit innerhalb des gesamten Grundrechtskataloges wird gerade in dieses Grundrecht bemerkenswerterweise in rund 100.000 Fällen jährlich von staatlicher Seite zu bestimmten Verfahrens- und Sicherungszwecken eingegriffen. Das Buch analysiert die österreichische Verwaltungs-, Verfassungs- und Strafrechtsjudikatur in Hinblick auf ihre Haltung zur Eingriffshandhabung in die eingangs genannten Grundrechte. In den Mittelpunkt rückte dabei die Bestimmung des § 303 StGB, die eine direkte Anknüpfung an das Grundrecht auf Schutz der persönlichen Freiheit und des Hausrechtes beinhaltet. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist insofern ernüchternd, als in Österreich offensichtlich gesetzwidrige polizeiliche Freiheitsentziehungen und Hausdurchsuchungen in praxi strafrechtlich legitimiert werden.