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Die Supplikations- und Gnadenpraxis in Brandenburg-Preußen

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Wie funktioniert Herrschaft in der Frühen Neuzeit? Diese Frage steht im Mittelpunkt dieser Studie. Birgit Rehse untersucht hierzu rund 1.000 Gnadenverfahren strafrechtlich Verurteilter in der Kurmark unter Friedrich Wilhelm II. Im Gnadenbitten und Gnadegewähren sieht sie eine Form direkter Kommunikation zwischen Untertanen und Obrigkeit sowie zwischen Angeklagten bzw. Verurteilten und Supplikanten. Die Autorin fragt nach den Akteuren und ihren Interessen, Handlungsspielräumen, Strategien und dem jeweils zugrunde liegenden Gnadenverständnis. Untertanen wie Obrigkeit werden dabei gleichermaßen in den Blick genommen. Im Ergebnis legt die Autorin ein komplexes Geflecht von Machtverhältnissen frei, welches Rückschlüsse auf die Funktionsweise und Legitimation von Herrschaft Ende des 18. Jahrhunderts zulässt. Das Gnadenbitten entpuppt sich als eine Machttechnik, die zur Vergrößerung des Handlungsspielraums der Supplikanten beitrug, unabhängig davon, ob die erbetene Gnade gewährt wurde oder nicht. Auf obrigkeitlicher Seite bestand eine Diskrepanz zwischen Herrschaftsanspruch und -wirklichkeit, bedingt durch Bürokratisierung und Rationalisierung des Gnadenwesens sowie durch die Selbstbindung an die Idee einer gerechten Justiz. Damit verlor die Gnade den Charakter einer persönlichen und keinem Begründungszwang unterliegenden Entscheidung des Monarchen.

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2008, měkká

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