Kinderbetreuungsgeld ab 2008
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Mit 1. Jänner 2008 wurden wesentliche Bestimmungen des Kinderbetreuungsgeldes geändert. Zu den wichtigsten Änderungen zählen: Wahlmöglichkeit zwischen 3 Modellen (kürzere Bezugsdauer, dafür höheres Kinderbetreuungsgeld); Befristete Umstiegsmöglichkeit auf eine kürzere Bezugsdauer für Personen, die am 31. Dezember 2007 im Bezug von Kinderbetreuungsgeld standen; Erhöhung der Zuverdienstgrenze für das Kinderbetreuungsgeld und den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld; Einschleifregelung bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze (nicht mehr gänzlicher Verlust, sondern Verringerung des Kinderbetreuungsgeldes um den Überschreitungsbetrag); Widerrufsmöglichkeit eines Verzichts auf Kinderbetreuungsgeld. Keine Änderung erfolgte hinsichtlich der zu berücksichtigenden Einkünfte, deren exakte Berechnung weiterhin kompliziert ist. Im Buch soll an praktischen Beispielen unter anderem gezeigt werden: wann ein Einkommen zu einer Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes führt und wann ein Einkommen keine Auswirkung auf das Kinderbetreuungsgeld hat, bzw wie negative Auswirkungen vermieden werden können; was zu beachten ist, wenn auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Werkverträgen vorhanden sind; welche Einkünfte relevant sind und welche Einkünfte unberücksichtigt bleiben; wie die relevanten Einkünfte zu berechnen sind; wann durch Verzicht auf Kinderbetreuungsgeld für einige Monate der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für die restlichen Monate erhalten bleibt; wie sich ein Wechsel im Bezug des Kinderbetreuungsgeldes zwischen den Eltern auswirkt: wer einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld erhält und von wem bzw wann dieser zurückzuzahlen ist. Die Bestimmungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes sind geschlechtsneutral, da auch der Vater in die Kindererziehung eingebunden werden soll, was durch die längere Anspruchsdauer auf Kinderbetreuungsgeld honoriert wird. Eingearbeitet sind die neuen Bestimmungn seit 1.1.2008