ElektroG
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Vor drei Jahren ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten – kurz ElektroG – in weiten Teilen in Kraft getreten. Das Gesetz bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten und die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung. So soll die Umwelt weniger durch Schadstoffe aus Elektro- und Elektronikgeräten belastet werden. Das neue Entsorgungssystem basiert auf dem Prinzip der Produktverantwortung und ist seit zwei Jahren operativ wirksam. Inzwischen sind weit über hundert Klagen zur Anwendung des Gesetzes beim zuständigen Verwaltungsgericht Ansbach anhängig. Denn die Frage, ob ein Gegenstand ein Elektrogerät im Sinne des Gesetzes ist oder nicht, hat große finanzielle Bedeutung für die „Inverkehrbringer“. Dieser neue Berliner Kommentar erläutert ausführlich die einzelnen Vorschriften des ElektroG und setzt sich detailliert mit Anwendungsproblemen, Vollzugserfahrungen, Handlungsmöglichkeiten und den ersten gerichtlichen Entscheidungen auseinander. Das Werk zeichnet sich durch hohe Aktualität aus, denn es berücksichtigt bereits das erste Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Entsorgung von Elektroschrott vom 21. Februar 2008 – das „adidas“-Urteil.