Extraterritorialität der Menschenrechte
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Ende 2001 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde der Opfer von NATO-Luftangriffen auf Belgrad für unzulässig. Die Opfer hätten sich, so der EGMR, nicht unter der Jurisdiktion der Konventionsstaaten befunden. Die sog. Bankovic-Entscheidung ist in der Literatur zum Teil scharf kritisiert worden. Von dieser Entscheidung ausgehend ermittelt die Autorin die in der Literatur herrschenden Argumentationslinien und analysiert die übrige Rechtsprechung des EGMR zur extraterritorialen Anwendbarkeit der Konvention. Zu diesem Zweck wird auch das Verhältnis der EMRK zum humanitären Völkerrecht und zu den Regeln der Staatenverantwortlichkeit untersucht. Auf dieser Grundlage wird ein dogmatisch stimmiges Konzept der Jurisdiktion im Sinne von Art. 1 EMRK entwickelt, das die Bankovic-Entscheidung mit der übrigen Rechtsprechung des EGMR in Einklang bringt.