Gentechnikgesetz
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Das Gentechnikgesetz hat das Ziel, Menschen, Tiere/Pflanzen und Umwelt vor möglichen Gefahren gentechnischer Verfahren zu schützen bzw. solchen Gefahren vorzubeugen. Neben einer Einleitung und dem Gesetzestext in der aktuellen Fassung v. 1.4.2008 sind die konkretisierenden Verordnungen und Regeln enthalten, wie z. B. die Gentechnik-Sicherheitsverordnung, die Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten, die Regel für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (TRBA 310), die Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung und die Gentechnik-Verfahrensverordnung. Weitere Verfahrensvorschriften finden Berücksichtigung. Als zusätzliche Rechtsvorschrift zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen. Ein Stichwortverzeichnis rundet das Werk ab.