Aushandeln von Ehe
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Die Ehe war in der Geschichte der Neuzeit ein zentrales Ordnungsmodell und zugleich eine Institution von großer ökonomischer Relevanz. Geld und Güter flossen aus diesem Anlass zwischen den Generationen, zwischen Braut und Bräutigam oder wurden in Aussicht gestellt. Vermögenstransfers waren in der Forschung bislang hauptsächlich unter den Aspekten des Erbrechts und der Erbpraxis Thema. Doch stellte das Ehegüterrecht eine mindestens ebenso wichtige Grundlage dar. Denn das Verfügen über das eingebrachte und während der Ehe erwirtschaftete Vermögen sowie die Ansprüche von Witwen und Witwern variierten beträchtlich, nicht zuletzt je nachdem, ob Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vorherrschte. Entsprechend unterschiedlich gestalteten sich die Inhalte von Heiratsverträgen. Vier Detailstudien analysieren das darin dokumentierte Aushandeln von Ehe in vergleichender Perspektive. Die Ergebnisse werden einleitend und abschließend in den Kontext europäischer Rechtsräume gestellt.