Bewertung "ökologischer Schäden" infolge des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft
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Die europäische Freisetzungsrichtline 2001/18/EG, die europäische Verordnung 1829/2003 sowie das deutsche Gentechnikgesetz regeln den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Demnach muss vor Erteilung einer Genehmigung eine Umweltrisikoprüfung durchgeführt werden. Während des Anbaus ist ein Monitoring der Umweltwirkungen der GVO gesetzlich vorgeschrieben. Um Schäden an der Natur im Rahmen der Umweltrisikoprüfung und beim Monitoring verlässlich zu bestimmen, muss jedoch zunächst in verbindlicher Form definiert werden, was unter solchen Schäden zu verstehen ist. Weiterhin muss ein standardisiertes Verfahren zur Bewertung von Schäden zur Verfügung stehen. Da diese Voraussetzungen aus Sicht des Naturschutzes bisher nicht erfüllt waren, hat das Bundesamt für Naturschutz eine Forschergruppe an der TU Berlin mit zwei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beauftragt, um eine Schadensdefinition und ein Bewertungsverfahren zu erarbeiten. Im Ergebnis liegt ein transparentes und so weit wie möglich standardisiertes Bewertungsverfahren vor, das in Zukunft bei verschiedenen gentechnikrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vollzugsaufgaben eingesetzt werden kann. Es wird dazu beitragen, gentechnikrechtliche Bewertungen der Umweltwirkungen von GVO um wichtige naturschutzfachliche Aspekte zu ergänzen. Hierzu zählen insbesondere ei-ne konsequente Differenzierung der Bedeutung von Schutzgütern und eine systematische Beachtung räumlich konkreter Naturschutzzielsetzungen, wie sie beispielsweise in Schutzgebietsverordnungen festgelegt werden. Im Haupttext werden alle Verfahrensschritte ausführlich hergeleitet, beschrieben und begründet. Zusätzlich liegt dem Band eine CD-ROM bei mit einem Leitfaden, der in knapper Form den Gesamtablauf und alle Einzelschritte des Bewertungsverfahrens zusammenfasst.