Patentstreitigkeiten vor Schiedsgerichten
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Internationaler Patentschutz vor staatlichen Gerichten ist eines der großen Probleme der Justiz. Trotz intensiver Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, ein echtes europäisches Patent zu schaffen. Der Schutz ist vielmehr auf das Gebiet des jeweiligen Patenterteilungsstaates begrenzt. Im Gegensatz zu seiner wirtschaftlichen Internationalisierung gehört der rechtliche Patentschutz zudem zu einem Bereich, der noch in besonderer Weise durch einzelstaatliche Vorbehalte und rein nationale Schutzmechanismen gekennzeichnet ist. Schiedsgerichtsbarkeit kann die Erledigung aller Verfahren vor einem Schiedsgericht ermöglichen. Sie kann damit Klageverfahren vor zahllosen über den Globus verteilten Spruchkörpern mit der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen vermeiden. Auf Probleme und Grenzen trifft die schiedsrichterliche Erledigung von Patentstreitigkeiten dadurch, dass einzelne Staaten Rechtsschutz in diesem Bereich dem ordre public zuordnen. Auch die Schiedsfähigkeit von Patentbestandsfragen und die Frage nach dem anwendbaren Recht sind noch nicht abschließend geklärt. Offen ist, in welchem Umfang Rechtswahlen möglich sind und welche Bedeutung sie für das Verfahren haben können. Die sich aus dieser Problemlage ergebenen Fragen schiedsrichterlicher Patentverfahren will diese Arbeit aus Sicht des deutschen und des schweizerischen Rechts klären. Dabei widmet sie sich auch der sinnvollen Formulierung von Schiedsvereinbarungen.