Harmonisierung der Körperschaftsteuer in der Europäischen Union
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Die Harmonisierung der Körperschaftsteuer in der Europäischen Union ist zum wiederholten Male auf die Agenda der Europäischen Kommission gerückt. Sie wird in den Mitgliedstaaten aber von je her kontrovers diskutiert. Verschiedene Ansatzpunkte für eine weitreichende Harmonisierung wurden durch einen Bericht der Europäischen Kommission (Bolkestein-Bericht) aufgezeigt. Diese sehen alle eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer vor - allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. Ziel des Verfassers ist eine umfassende Bestandsaufnahme des Harmonisierungsprozesses sowie eine Diskussion und Bewertung der neuen Vorschläge. Neben einer Analyse der grundsätzlichen Ansatzpunkte werden wesentliche Argumente Für und Wider einer Steuerharmonisierung skizziert. Anschließend wird die grundsätzliche Bedeutung der Ausgestaltung der Besteuerungssysteme im Hinblick auf das Zusammenspiel bei grenzüberschreitender wirtschaftlicher Tätigkeit beleuchtet. Auf dieser Basis werden sodann Beurteilungskriterien und Anforderungen für eine Harmonisierung entwickelt. Anhand derer werden die verschiedenen Vorschläge kritisch bewertet sowie in den bisherigen Harmonisierungsprozess eingeordnet. Besonders berücksichtigt wird der mit den diskutierten Ansätzen verbundene notwendige Fiskalausgleich, der auf einer Zerlegungsformel für die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage basiert. Die vorgelegten Vorschläge haben zweifellos substantielle Vorteile, denen aber auch gewichtige Nachteile gegenüberstehen. Im Hinblick auf den gegenwärtigen Harmonisierungsstand werden die Vorschläge - vor allem in Form der optionalen einheitlichen Bemessungsgrundlage - abgelehnt.