Das Funktionsrecht des Europäischen Parlaments
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Das Europäische Parlament ist die weltweit einzige übernationale Institution, die von den Bürgern direkt gewählt wird. Aufgrund dieser Legitimation wurden ihm in den letzten Jahren stetig neue Aufgabenfelder anvertraut. Zur Bewältigung dieser neuen Aufgaben ist es für das Parlament unerlässlich, dass es die inneren Strukturen besitzt, um weiter handlungsfähig zu bleiben. Diese Untersuchung befasst sich daher mit dem Funktionsrecht des Europäischen Parlaments, d. h. allen Normen, die das Handeln des Europäischen Parlaments zum Zwecke der Verwirklichung der Vertragsziele näher bestimmen. Die Arbeit setzt sich mit den bestehenden Normen des Funktionsrechts kritisch auseinander und untersucht, welche Reformen aus rechtspolitischer Sicht für die Zukunft angestrebt werden müssen.