Europäisches Flüchtlings- und Einwanderungsrecht
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Seit 1999 hat die EG die Kompetenz zur Regelung des Einwanderungs- und Asylrechts. Der vorliegende Tagungsband gibt einen Überblick über die bisherige Harmonisierung, die das deutsche Ausländerrecht grundlegend verändert hat. Auf dem Gebiet des Asylrechts muss ein europäisches Asylsystem geschaffen werden, das der Genfer Flüchtlingskonvention und internationalen Menschenrechtsverträgen gerecht wird. Aus dieser Perspektive heraus konzentrieren sich die Beiträge des ersten Abschnitts auf den Inhalt und die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinien, die das materielle Asylrecht und das dazugehörige Verfahrensrecht regeln. Im Bereich der Einwanderung stellt sich die Frage, wie Einwanderung in die EU so gestaltet wird, dass sie den Interessen der Mitgliedstaaten ebenso gerecht wird wie denen der Einwanderer. Daher thematisieren die Beiträge des zweiten Abschnitts Grundlagen, aber auch menschenrechtliche Anforderungen an eine europäische Einwanderungspolitik. Damit greift der Band nicht nur die jüngsten Änderungen des deutschen Ausländerrechts 2007 auf. Er verdeutlicht auch die Verzahnung des Europarechts mit völkerrechtlichen Standards und gibt einen aktuellen Ausblick auf die weitere Entwicklung.