Grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung im Fall EG-ausländischer Direktinvestitionen
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Viele deutsche Unternehmen erweitern ihre Geschäftstätigkeit durch die Begründung einer festen Niederlassung im europäischen Ausland. Aufgrund der Involvierung mehrerer Staaten verkompliziert sich die Rechtslage hierbei erheblich. Insbesondere wird – anders als in reinen Inlandsfällen – eine steuerliche Berücksichtigung von Niederlassungsverlusten generell versagt. Der Autor überprüft, inwieweit diese Benachteiligung mit nationalen, abkommensrechtlichen und europäischen Vorgaben zu vereinbaren ist. Angestoßen wurde die Untersuchung vor allem durch das viel beachtete Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache „Marks & Spencer“ sowie durch den Rechtsprechungswandel des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs und des luxemburgischen Verwaltungsgerichts. Neben der Darstellung von Grundprinzipien der Verlustberücksichtigung und des Doppelbesteuerungsrechts geht der Autor insbesondere auf das umstrittene deutsche Verständnis der Freistellungsmethode ein. Zudem begutachtet er intensiv das Konzept der körperschaftsteuerlichen Organschaft, das in innerstaatlichen Fällen eine Verlustberücksichtigung zwischen einer Mutter- und Tochtergesellschaft erlaubt. Alle aufgeworfenen Fragestellungen werden sowohl einer streng rechtlichen als auch einer wirtschaftlich orientierten Betrachtungsweise unterzogen. Hieran angelehnt entwirft der Autor auch seine Lösungsvorschläge.