Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
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In der Untersuchung wird schwerpunktmäßig der bisher weitgehend unbeachteten Problematik der Anwendung des in § 62 StGB für den Bereich des Maßregelrechts konkretisierten Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der maßregelrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung (§ 69 StGB) nachgegangen. Dabei wird die diesbezügliche Regelung des § 69 Abs. 1 S. 2 StGB nicht nur in dogmatischer Hinsicht untersucht, sondern die Fragestellung u. a. auch im Kontext der Grundrechtsrelevanz der Maßregel sowie ihrer rechtstatsächlichen Effizienz analysiert. Ebenso geht die Arbeit auf den das Maßregelrecht neben dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz quasi wie ein roter Faden durchziehenden Terminus der „Gefährlichkeit“ ein und beleuchtet hierbei im Speziellen die Prognoseproblematik. Am Ende der Abhandlung erfolgt eine exkursartige Betrachtung der sich um den Bereich der Anwendung der Maßregel nach § 69 StGB auf Taten der sogenannten „allgemeinen Kriminalität“ rankenden Problembereiche. Die Fragestellungen werden zwar hauptsächlich im Bezug auf die maßregelrechtliche Fahrerlaubnisentziehung diskutiert, die Maßregel jedoch letztlich nicht losgelöst vom Gesamtsystem der Maßregeln der Besserung und Sicherung des StGB gesehen. Es erfolgt eine vergleichende Betrachtung der anderen nichtfreiheitsentziehenden Maßregeln ebenso, wie die übrigen Maßregeln des Kriminalrechts in ihrer historischen Entwicklung nachgezeichnet werden. Hierbei richtet sich der Blick auch auf aktuelle Tendenzen des Maßregelrechts, welche die Arbeit kritisch hinterfragt. Da nicht zuletzt dieser Blick auf die Geschichte der kriminalrechtlichen Maßregeln eine strikte Beachtung der dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zukommenden Limitierungsfunktion gebietet, ist es ein Hauptanliegen des Verfassers, mit der vorgelegten Untersuchung zur Bedeutungssteigerung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit beizutragen.