Kompendium des Wirtschaftsprivatrechts
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„ Ein bloßes Ungefährwissen ist nirgendwo gefährlicher als in der Rechtswissenschaft“ Gustav Radbruch (1878 – 1949) Der Autor dieses Buches, Lehrender an der Universität Potsdam und verschiedenen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, bietet dem Leser ein Lehr- und Lernbuch zum wirtschaftsrelevanten Privatrecht in der Form einprägsamer Schaubilder. Was erwartet den Leser? Mit noch mehr Übersichtlichkeit in den Darstellungen wird in dieser vierten Auflage dem Bedürfnis der Studierenden Rechnung getragen, sich in den Vorlesungen voll auf den Inhalt des dargebotenen Stoffs konzentrieren zu können und die Darlegungen des Dozenten auch wirklich zu begreifen. In diesem Sinne macht dieses Lehr- und Lernbuch dem Zuhörer die Hände frei von langen Vorlesungsmitschriften und vertieft dadurch das „Begreifen“ des Rechts mittels „Griffs“ zum Gesetz. Denn noch immer gilt der alte Grundsatz: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!“. Wer sollte das Lehrbuch nutzen? In erster Linie wendet sich das Buch an Studierende, die juristische Vorlesungen zum Beispiel im Rahmen von Schlüsselqualifikationen oder in einem Bachelor-Zweitfachstudiengang absolvieren, aber ebenso an Jura-Studenten, die entweder in den ersten Semestern auch erst Zugang zu den Grundzügen des Privatrechts finden müssen oder später sich dieses Fundamentalwissens zur Unterstützung einer sinnvollen Examensvorbereitung noch einmal vergewissern möchten. Welche Vorteile bietet das Lehrbuch? Es fasst das regelmäßig an den Universitäten, Fachhochschulen, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien und anderen Bildungseinrichtungen zu Lehrende zusammen und bereitet somit dem Studierenden das oftmals schwer verständliche Grundwissen in durchaus „lernfähige Module“ auf. Insofern kann dieses Lehrbuch in zweierlei Richtung dienlich sein: 1. Es kann als Handbuch neben den Gesetzen „ständiger Begleiter“ in den Lehrveranstaltungen sein und so die Darlegungen des Dozenten „vor Ort“ bildhaft unterstützen. 2. Es eignet sich in Verbindung mit „klassischen“ Rechtslehrbüchern als Wegbereiter einer sinnvollen Prüfungsvorbereitung, die insbesondere auf das Verständnis von rechtlichen Grundbegriffen, Grundprinzipien und Grundzusammenhängen ausgerichtet sein sollte. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden behandelt? 1. Einführung in das Rechtssystem [Öffentliches Recht, Privatrecht] 2. Das Bürgerliche Recht [Rechtssubjekte, Sachenrecht, Schuldrecht] 3. Grundlagen des Handelsrechts 4. Grundlagen des Gesellschaftsrechts 5. Grundlagen des Wertpapierrechts 6. Grundlagen des Wettbewerbsrechts 7. Grundlagen des Zivilprozessrechts 8. Grundlagen der juristischen Fallbearbeitung