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Terrorismusdefinition im Völkerrecht

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Bei den Anschlägen des 11. September 2001 bestritt niemand, dass es sich um „terroristische“ Aktionen handelte. Ebenso wurden die Anschläge in London, Madrid und jüngst in Pakistan als terroristische Taten eingestuft. Umso mehr verwundert es, dass sich die Staatengemeinschaft bislang nicht auf eine völkerrechtlich verbindliche und damit allgemeingültige Definition von Terrorismus hat einigen können. Die Gründe hierzu sind vielschichtig. Durch die Analyse und Bewertung verschiedener völkerrechtlicher und regionaler Übereinkommen, Vereinbarungen und Dokumente, die zu Einzelaspekten terroristischer Handlungen bestehen, zeigt diese Arbeit den bestehenden Konsens zwischen den Staaten auf. Auf Grundlage der erarbeiteten Definition wird in einem zweiten Schritt untersucht, ob sich die Staaten gegen terroristische Handlungen auf das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen berufen können.

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Terrorismusdefinition im Völkerrecht, Holger Diener

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2008
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