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Verfassungsgerichtsbarkeit in der Tschechoslowakei (1920 - 1939)

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Mit der tschechoslowakischen Verfassung des Jahres 1920 entstand in der Geschichte der europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit ein neuer „Prototyp“: Weltweit zum ersten Mal wurde ein besonderes Gericht geschaffen, das grundsätzlich jedes verfassungswidrige Gesetz für nichtig erklären konnte. Im Gegensatz zum Wiener Verfassungsgerichtshof geriet das tschechoslowakische Verfassungsgericht allerdings in Vergessenheit. Diese Arbeit rekonstruiert aus bislang unerschlossenen Archivquellen erstmals dessen Geschichte. Neben einer Analyse seiner wichtigsten Entscheidungen wird der vielstimmige Begleitchor der rechtswissenschaftlichen Debatten zur Verfassungsgerichtsbarkeit dargestellt. Methodisch anspruchsvoll bezog er naturrechtliche, gesetzes- und verfassungspositivistische Ansätze, aber auch die Neuerungen der Reinen Rechtslehre bzw. der Brünner Schule ein. Ein Verfassungsvergleich mit Österreich und der Weimarer Republik zeigt innovatives Potential, aber auch hemmende Strukturen der tschechoslowakischen Verfassungsgerichtsbarkeit auf. Die Autorin rückt im Spiegel der Verfassungsgerichtsbarkeit zugleich die politischen Probleme der Zeit in das Blickfeld: die Auseinandersetzungen um parlamentarische Demokratie und Ermächtigungsgesetze, die Wirtschaftskrisen, den Einfluss der politischen Parteien, den Machtverlust des Parlaments und nicht zuletzt die Nationalitätenfrage, die in der politischen Entwicklung des Jahres 1938 kulminierte. Die Arbeit wurde 2008 mit dem Werner Pünder-Preis ausgezeichnet.

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2009, měkká

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