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Homosexualität und deutsche Jurisdiktion
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Manfred Bruns zeichnet nach, wie die deutsche und internationale Rechtssprechung die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgenderpersonen diskutiert und umgesetzt haben. An den Beispielen der Bundesverfassungsgerichtsurteile aus dem Jahr 1957 zum §175, zur „Aktion Standesamt“ im Jahr 1993, mit der rund 250 Lesben- und Schwulenpaare versuchten, bei Standesämtern ein Aufgebot zu bestellen, und zum Lebenspartnerschaftsgesetz im Jahr 2002 belegt Bruns, wie schwer sich insbesondere deutsche Gerichte damit tun, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität als etwas zu betrachten, was nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetztes ebenso wenig Grund für Diskriminierung sein darf wie etwa ethnische Herkunft oder Geschlecht.
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2009, měkká
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