Gemeines deutsches Privatrecht bei Carl Joseph Anton Mittermaier (1787 - 1867)
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Die Arbeit widmet sich Carl Joseph Anton Mittermaier und dessen Bedeutung für die germanistische Rechtswissenschaft. Als Strafrechtler anerkannt und vielfach gewürdigt, war Mittermaiers germanistische Seite bislang nahezu unbekannt – zu Unrecht, wie die Autorin befindet. Seine „Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechts“ waren in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, in der die Rechtsquellenlehre in Bewegung war, zunächst eines der führenden Lehrbücher. Nach einem ersten Teil über Leben und germanistisches Werk beschäftigt sich die Autorin mit der Konstruktion und Funktion eines gemeinen deutschen Privatrechts bei Mittermaier. Fragen nach einem System des deutschen Rechts, nach Rechtsentstehung, Rechtsgeltung und Rechtsgewinnung werden ebenso analysiert wie Mittermaiers Suche nach einem gemeinen deutschen Privatrecht, das rechtsvereinheitlichend wirken sollte. Das Werk ist daher in erster Linie für Rechtshistoriker, aber auch für Wissenschaftler, die sich mit Rechtstheorie des 19. Jahrhunderts befassen, interessant.