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Religionsunterricht an bekenntnisfreien Ersatzschulen

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Das Buch bietet eine umfassende Analyse der Privatschulfreiheit gemäß Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG, insbesondere im Kontext der religiösen Schulerziehung, wie sie in Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG für staatliche Schulen festgelegt ist. Philip Seel untersucht im ersten Teil, ob bekenntnisfreie Ersatzschulen wie Waldorfschulen oder Wirtschaftsgymnasien aufgrund der Gleichwertigkeit gemäß Art. 7 Abs. 4 Satz 3, landesverfassungsrechtlicher religiöser Erziehungsziele oder eines möglichen Grundrechts auf Religionsunterricht verpflichtet sind, Religionsunterricht anzubieten, um genehmigungsfähig zu sein. Er widerspricht einem einseitig christlich-abendländischen Verständnis der Verfassung und argumentiert, dass Ersatzschulen in ihrer religiösen Erziehung weitgehend frei sind. Seel kommt zu dem Schluss, dass das separate Rechtsinstitut der Anerkennung von Ersatzschulen verfassungswidrig ist, da es mit der Privatschulfreiheit nicht vereinbar ist. Im zweiten Teil wird die staatliche Förderpflicht von Ersatzschulen behandelt, wie sie vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 7 Abs. 4 GG abgeleitet wurde. Der Schwerpunkt liegt auf der verfassungsrechtlichen Bewertung der Ersatzschulförderung der Bundesländer unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Art. 7 Abs. 4 GG und Art. 3 GG.

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Religionsunterricht an bekenntnisfreien Ersatzschulen, Philip Seel

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2009
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