Religionsunterricht an bekenntnisfreien Ersatzschulen
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Gegenstand des Buches ist eine umfassende Auseinandersetzung mit Reichweite und Grenzen der Privatschulfreiheit gemäß Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG unter Berücksichtigung der religiösen Schulerziehung, wie sie Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG für staatliche Schulen vorschreibt. Philip Seel untersucht im ersten Teil, inwieweit auch bekenntnisfreie Ersatzschulen - etwa Waldorfschulen oder Wirtschaftsgymnasien - aufgrund des Erfordernisses der Gleichwertigkeit gemäß Art. 7 Abs. 4 Satz 3, aufgrund landesverfassungsrechtlich normierter religiöser Erziehungsziele, aufgrund eines möglichen Grundrechts auf Religionsunterricht oder gar aufgrund einer aus dem Grundgesetz gegebenenfalls abzuleitenden christlich-kulturellen Wertordnung zum Unterbreiten von Religionsunterricht verpflichtet sein könnten, um genehmigungsfähig zu sein. Insbesondere einem mit dem staatlichen Neutralitätsgebot und der Religionsfreiheit nicht in Einklang stehendem einseitig christlich-abendländischen Verständnis des objektiven Wertgefüges der Verfassung tritt der Autor unter Auslegung der einschlägigen Normen entgegen. Im Zuge der Abwägung der verschiedenen betroffenen Grundrechte bzw. Werte von Verfassungsrang kommt Philip Seel zu dem Ergebnis, dass Ersatzschulen in der Gestaltung ihrer religiösen Erziehung weitestgehend frei sind. Aus der Auslegung von Art. 7 GG schließt er zudem auf die Verfassungswidrigkeit des separaten Rechtsinstituts der Anerkennung von Ersatzschulen, deren Schein erhöhter staatlicher Legitimität mit der Privatschulfreiheit nicht zu vereinen ist. Im zweiten Teil der Arbeit folgt eine Auseinandersetzung mit den Folgen dieses Befunds für die staatliche Förderpflicht von Ersatzschulen, wie sie das Bundesverfassungsgericht aus Art. 7 Abs. 4 GG abgeleitet hat. Schwerpunkt der Prüfung ist die verfassungsrechtliche Würdigung der Ersatzschulförderung der Bundesländer unter Berücksichtigung des Zusammenspiels von Art. 7 Abs. 4 GG und Art. 3 GG.